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Thema: Impfungen/Chips/Reiseinfo für Katzen

  1. #1
    Tierarzt & Mitglied des Expertenteams
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    6

    Impfungen/Chips/Reiseinfo für Katzen

    Für die Einreise in ein EU-Land bzw. die Überschreitung einer Grenze innerhalb der EU sind nach EU-Recht folgende Voraussetzungen notwendig: 1. Gültige Tollwut-Impfung (sie darf nicht jünger als ein Monat und nicht älter als ein Jahr sein). 2. Die Katze muss gechipt sein. 3. Impfung und Chip-Nummer müssen im EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Diese Regelungen gelten auch für Reisen im Bereich des ehemaligen Jugoslavien. - Impfung Chip und Ausweis erhalten Sie bei Ihrem Teirarzt. - Die Länder Irland, Grossbritannien, Island, Schweden, Finnland und das Nicht-EU-Land Norwegen verlangen zusätzlich den Nachweis der Wirksamkeit der Impfung durch Bestimmung des Impf-Titers im Blut. Zwischen der Titer-Bestimmung und der Einreise muss ein Mindestzeitraum liegen, der bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen ist. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Impfung zu kümmern. Vordrucke für die Eintragung des Titers erhalten Sie ebenfalls in den Botschaften. - Die Bestimmungen für die Einreise in andere Länder sind ziemlich unterschiedlich und sollten beim Konsulat oder der Botschft des Landes erfragt werden.

  2. #2

    RE: Impfungen/Chips/Reiseinfo für Katzen

    Original von Dr.Pav
    Die Länder Irland, Grossbritannien, Island, Schweden, Finnland und das Nicht-EU-Land Norwegen verlangen zusätzlich den Nachweis der Wirksamkeit der Impfung durch Bestimmung des Impf-Titers im Blut.
    Was versteht man unter dem angesprochenen "Impf-Titer"?

  3. #3
    Tierärztin & Mitglied des Expertenteams
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    RE: Impfungen/Chips/Reiseinfo für Katzen

    der impftiter ist die überprüfung der wirksamkeit der tollwutimpfung im blut des tieres.
    es gibt einen festgesetzten grenzwert und das blut wird in der arges mödling untersucht. ist der titer zu niedrig (das tier hat nicht ausreichend reagiert) muss nocheinmal geimpft werden.
    entspricht dieser wert einmal und wird die impfung regelmäßig im intervall von einem jahr aufgefrischt ist eine neue blutuntersuchung nicht notwendig.
    gute reise, a. oistric

  4. #4

    RE: Impfungen/Chips/Reiseinfo für Katzen

    Original von Dr.Pav
    Für die Einreise in ein EU-Land bzw. die Überschreitung einer Grenze innerhalb der EU sind nach EU-Recht folgende Voraussetzungen notwendig: 1. Gültige Tollwut-Impfung (sie darf nicht jünger als ein Monat und nicht älter als ein Jahr sein). .
    Ist mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 geändert worden.
    die Impfinterfalle richten sich nach Angaben der Impfstoffhersteller und diese Impfstoffe haben auch schon die Zulassung für 3 Jahre Mindestwirkdauer.
    In Österreich ist der Impfstoff d. Fa. Intervet Nobivac T als gültiger Impfschutz nach EU-Verordnung mit 3jähriger Schutzdauer zugelassen.

    Der Eintrag erfolgt im EU-Petpass in der zweiten Zeile "gültig bis" mit Datum,Stempel und Unterschrift des Tierarztes.

    D. h. das Tier braucht nur alle drei Jahre gegen Tollwut geimpft zu werden.
    Die Tollwutverordnung 1976 (regelt die Besserstellung geimpfter Tiere) wurde dahingehend mit Erlass GZ 74700/0026-IV/B/2007 im März 2007 geändert.

  5. #5
    näher Infos und Links: hier

  6. #6
    Bezüglich TollwutImpfung!
    Die Veranstaltungsverordnung ist geändert worden, siehe :

    Tollwut-Impfstoff Nobivac T für 3 Jahre zugelassen....

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