Für die Einreise in ein EU-Land bzw. die Überschreitung einer Grenze innerhalb der EU sind nach EU-Recht folgende Voraussetzungen notwendig: 1. Gültige Tollwut-Impfung (sie darf nicht jünger als ein Monat und nicht älter als ein Jahr sein). 2. Die Katze muss gechipt sein. 3. Impfung und Chip-Nummer müssen im EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Diese Regelungen gelten auch für Reisen im Bereich des ehemaligen Jugoslavien. - Impfung Chip und Ausweis erhalten Sie bei Ihrem Teirarzt. - Die Länder Irland, Grossbritannien, Island, Schweden, Finnland und das Nicht-EU-Land Norwegen verlangen zusätzlich den Nachweis der Wirksamkeit der Impfung durch Bestimmung des Impf-Titers im Blut. Zwischen der Titer-Bestimmung und der Einreise muss ein Mindestzeitraum liegen, der bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen ist. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Impfung zu kümmern. Vordrucke für die Eintragung des Titers erhalten Sie ebenfalls in den Botschaften. - Die Bestimmungen für die Einreise in andere Länder sind ziemlich unterschiedlich und sollten beim Konsulat oder der Botschft des Landes erfragt werden.