Werter Herr Mag. Kabelka,
Ihre Meinung würde uns interessieren. Folgende Situation hat sich am Wochenende ergeben.
Nachdem wir mit unserem Hund am Nachmittag spazieren waren, gingen wir in ein Gasthaus, natürlich mit Hund. Unser Setter Baron ist nicht nur die Gutmütigkeit in Person, sondern war auch angeleint.
An einem der Nachbartische saß eine junge Familie mit kleinen Kindern. Das Mädchen der Familie kroch unbemerkt von uns unter dem Tisch zu Baron. Plötzlich schnellte, dass Kind in die Höhe (warum auch immer?) und schlug sich am Tisch den Kopf an. Gott sei Dank gab es keine blutende Wunde.
Baron hat sie nicht gebissen! Doch die Mutter des Kindes veranstaltete eine Szene und machte uns verantwortlich, dass wir nicht auf unseren Hund aufgepasst haben. Das ganze ging zwar glimpflich aus, doch nun zu meinen Fragen:
- Das Mädchen der Familie hat uns nicht um Erlaubnis gefragt, den Hund zu streicheln. Wären wir verantwortlich gewesen, wenn Baron Sie tatsächlich gebissen hätte?
- Unser gutmütiger Hund war im Gasthaus angeleint, aber ohne Beißkorb. Reicht dies?
- Unser Hund hat noch nie jemanden gebissen. Wäre dies ein Faktum, was für den Hund und gegen das Kind sprechen würde?
Danke im voraus für Ihren Expertenrat.


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