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Tierarzt und Mitglied des Expertenteams
Beeidungsumfang eines SV
So wie vielfach die Ansicht besteht, ein "Tierarzt" muss sich mit allen Tieren medizinisch auskennen und befassen, ist auch die meinung verbreitet, es gäbe "Sachverständige für Tiere".
Dass diese Ansichten bei den Tierärzten längst überholt sind, zeigt der Umstand, dass sich ein Tierarzt heute auf 12 Spezialfächer und/oder Tiergruppen spezialisieren kann: z.B. als Fachtierarzt für Pferde; oder Kleintiere; oder aber auch Homöopathie ;oder Physiotherapie und Rehabilitationsmedizin.
Manchmal arbeitet auch in einer Tierklinik ein/oder mehrere Fachtierärzte.
Ähnlich ist es bei den Sachverständigen, speziell bei den "Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen": hier gibt die sog. Nomenklatur den Beeidungsumfang vor: Veterinärmedizin oder Reiten und Pferdesport im Allgemeinen oder Hunde:Zucht, Handel,Haltung usw.
Jeder Bürger, der einen Sachverständigen benötigt, sollte also vorher den Beeidungsumfang erfragen, um keine fachlichen Enttäuschungen zu erleben.
VR Mag. Dr.Reinhard Kaun
Gerichtssachverständigenbüro - VET & HIPPO -Consulting
www.pferd.co.at
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