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Tierarzt und Mitglied des Expertenteams
RE: TTA - Implantatversagen-Hund-Sachverständiger
Werte Frau S.;
um ein seriöses Gutachten erstellen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen:
Es gibt prinzipiell 2 Möglichkeiten:
A. Privatgutachten mit einem Gutachter Ihrer Wahl:
1. Ein klarer Gutachtensauftrag
2. Möglichkeit der Befundaufnahme beim Patienten und / oder Einblick in die komplette Krankengeschichte mit allen Unterlagen und Befunden.
Nach Voliegen dieser Voraussetzungen kann der SV ein schriftliches Gutachten erstatten, das bei Gericht den Charakter eines Privatgutachtens aufweist.
B.: Gerichtsgutachten:
Sie können aber die Angelegenheit auch gerichtlich einklagen, dann wird ein SV vom Gericht eingesetzt, der ein Gutachten erstellt, das vom Gericht als Grundlage des Urteils verwendet wird.
Mein Gerichtssachverständigenbüro- VET & HIPPO - Consulting bearbeitet laufend Fälle beider Varianten> www.pferd.co.at.
Sie können mich auch persönlich kontaktieren.
Dr.Reinhard Kaun
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