Davon ausgehend, dass Sie Mieter einer Wohnung sind und für diese ein gültiger, schriftlicher Mietvertrag und eine gültige, schriftliche Hausordnung existieren, werden Mietvertrag und Hausordnung unter Umständen Ihre Frage beantworten.

Maßgeblich wird weiters sein, wofür genau der Vermieter seine Zustimmung erteilt hat.