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Thema: Schadenersatz

  1. #1

    Cool Schadenersatz

    Sehr geehrter Herr Mag. Kabelka,

    leider hat mein Schäferrüde letzte Woche beim Gassigehen einen Zwergpudel verletzt.

    Der Besitzer will mich nicht nur anzeigen, weil ich meinen Hund frei laufen ließ, sondern auch die Tierarztkosten von mir rückerstatten.

    Kann er mich tatsächlich anzeigen bzw. die aufgewendeten Kosten der Heilung von mir verlangen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hauswolf

  2. #2
    Rechtsanwalt & Mitglied des Expertenteams
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    13

    RE: Schadenersatz

    § 1320 ABGB regelt:

    Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat.

    Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

    § 1332a ABGB regelt:

    Wird ein Tier verletzt, so gebühren die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder der versuchten Heilung auch dann, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen, soweit auch ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kosten aufgewendet hätte.

    An einer Anzeige kann der Besitzer des Zwergpudels nicht gehindert werden. Fraglich ist, ob die Angelegenheit im Fall einer Anzeige weiter verfolgt werden wird.

  3. #3

    RE: Schadenersatz

    Original von RA Mag.Kabelka
    An einer Anzeige kann der Besitzer des Zwergpudels nicht gehindert werden. Fraglich ist, ob die Angelegenheit im Fall einer Anzeige weiter verfolgt werden wird.
    Danke für Ihre Antwort.

    Könnte eine Anzeige in weiterer Folge zu einer Gerichtsverhandlung führen. Was soll ich Ihrer Ansicht nach tun, damit das Ganze nicht eskaliert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hauswolf

  4. #4
    Rechtsanwalt & Mitglied des Expertenteams
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    RE: Schadenersatz

    Die Frage nach der Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens hängt davon ab, ob der Halter des Zwergpudels ihnen ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Sinne eines gerichtlich strafbaren Tatbestandes oder ob er ihnen ein verwaltungsstrafrechtlich relevantes Verhalten vorwirft, für welches nicht das Gericht sondern die Behörde zuständig wäre.

    Damit die Angelegenheit nicht "eskaliert", empfiehlt sich, die Gesprächsbasis zur Gegenseite nicht zu verlieren.

  5. #5

    RE: Schadenersatz

    Original von RA Mag.Kabelka
    Damit die Angelegenheit nicht "eskaliert", empfiehlt sich, die Gesprächsbasis zur Gegenseite nicht zu verlieren.
    Hab mich zwischenzeitlich mit dem Zwergpudelnesitzer geeinigt. Werde die Tierarztkosten übernehmen....

    Danke auf jeden Fall für Ihre Infos.

    Schönen Abend noch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hauswolf

  6. #6
    Hallo Hauswolf,

    wenn Dein Hund einem anderen Schaden zugefügt hat und dadurch Kosten entstehen, gehört es da nicht zum guten Ton diese zu übernehmen? Also für mich wäre dies selbstverständlich! Außerdem habe ich für meine Hunde eine Haftpflichtversicherung. Kleinbeträge würde ich allerdings aus eigener Tasche zahlen.

    Liebe Grüße Busky

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