Bevor eine Physiotherapie oder Methode der physikalischen Medizin zur Anwendung kommt, muss bei dem Hund eine klare Diagnose gestellt werden. Da man Schmerz nicht fotografieren kann, ist ein Röntgen nur bedingt aussagekräftig.
Ein erfahrener Tierarzt kann nach einem neurologischen Untersuchungsgang sicher eine Diagnose stellen > dann kann man eine Therapie überliegen.
Also
Diagnose > dann Therapie > richtig
Therapie ohne Diagnose > Kunstfehler mit Haftung für Verschlechterung.
Übrigens > nach § 1299 ff. ABGB haften Sie als ZüchterIn, also als "Sachverständige im Sinne des ABGB" auch für einen nachteiligen Rat!!