Nicht nur das man da einen dolmetscher braucht, sondern dieses "gebraucht" oder "nicht gebraucht" wie sich das anhört.Original von Bushcamper
Ein sechs Monate altes Hengstfohlen, das zur Zeit seines Verkaufs weder als Reittier noch nur Zucht verwendet worden ist, ist nicht "gebraucht" im Sinne des Kaufrechts. Der Bundesgerichtshof hat damit einer in der Rechtswissenschaft verbreiteten Auffassung, wonach Tiere stets als "gebraucht" im Sinne der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf anzusehen seien, eine Absage erteilt.




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