Das Wichtigste im Augenblick ist die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens, damit Sie im Falle einer Schadenersatzklage Unterlagen haben.
Erst dann würde ich zumindst zwei Meinungen einholen, und eventuell eine Therapie beginnen.
Im Sinne der Schadensminderungspflicht müssen Sie für das "Abwarten" eine Grundlage haben.

Dr.Kaun