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Tiere sind per Grundgesetz geschützt - Kinder nicht
Der Anspruch von Kindern auf besondere Förderung und Schutz vor Gewalt muss nach Ansicht von Hilfsorganisationen in der Verfassung festgeschrieben werden. «Es geht nicht an, dass in unserem Grundgesetz der Tierschutz manifestiert ist, aber nicht der Kinderschutz», sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, in einem dpa-Gespräch zum internationalen Jahrestag der Kinderrechte am Montag. An diesem Tag ist im Bundestag eine öffentliche Anhörung der Kinderkommission zum Thema «Kinderrechte in die Verfassung» geplant.
Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung sei kein Selbstzweck, sondern diene als Grundlage für konkrete Gesetze und eine bessere Kinderpflege durch den Staat, sagte Hilgers. Der Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF erhoffen sich davon nach eigenen Angaben eine deutliche Stärkung der Interessen von Kindern beispielsweise beim Städtebau, der Verkehrsplanung oder beim Umgang mit Flüchtlingen.
Hilgers betonte, verfassungsmäßig garantierte Rechte für Kinder dürften nicht dazu führen, dass Eltern ihre Pflichten einfach auf den Staat abschieben könnten. «Es muss das Subsidiaritätsprinzip gelten: Die Fürsorgepflicht muss immer zuerst bei den Eltern liegen und erst dann auf den Staat übergehen, wenn die Eltern es nicht mehr schaffen.»
Die Bundesrepublik hatte die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) vor 14 Jahren zwar unterzeichnet, die Rechte bislang jedoch noch nicht ins Grundgesetz aufgenommen. Nach dem Tod des kleinen Kevin in Bremen belebte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Debatte neu. Die Mehrzahl der Bundesländer hat Kinderrechte bereits in der Verfassung verankert.
Unterdessen bekräftigte von der Leyen (CDU), eine bundesweite Regelung für ärztliche Zwangsuntersuchungen für Kinder im Alter bis sechs Jahre werde es vorerst nicht geben. Die große Koalition werde dazu keine Initiative ergreifen, sagte die Ministerin der dpa. Sie erteilte Vorstößen aus unionsregierten Bundesländern wie Bayern eine Abfuhr, die über den Bundesrat eine gesetzliche Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung anstreben.
«Man kann nicht 100 Prozent aller Eltern unter Generalverdacht stellen», sagte von der Leyen. Auch gebe es eine «falsche Sicherheit», wenn die Kinder nur an wenigen Stichtagen untersucht würden. Besser ist nach Auffassung der Ministerin ein engmaschiges Netzwerk zwischen Gesundheitsbehörden, Sozial- und Jugendämtern sowie Schulen, um Problemfälle frühzeitig zu erkennen.
Nach einem Bericht der «Thüringer Allgemeinen» (Samstag) sind immer mehr Kinder in Deutschland von finanzieller Hilfe des Staats abhängig. Die Zeitung beruft sich auf eine Studie des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe. Danach ist die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren zwischen Oktober 2005 und Juni 2006 im Bundesdurchschnitt um gut einen Prozentpunkt gestiegen. Im Juni 2006 hätten bundesweit 16,2 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Familien gelebt, die auf Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe angewiesen waren. Im Oktober 2005 waren es noch 15,1 Prozent. Der Paritätische Wohlfahrtsverband macht dem Zeitungsbericht zufolge die Arbeitsmarktreform Hartz IV für die Ausbreitung von Kinderarmut verantwortlich.
Quelle: dpa
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