-
Herrchen mit Katze und zu viel Alkohol unterwegs
Nüdlingen / Bad Kissingen (01.12.2006) - Die Liebe zu seiner Katze und das Bemühen, dem kleinen Stubentiger die Stadt Bad Kissingen zu zeigen, hat einem 49-Jährigen am Donnerstagnachmittag die Bekanntschaft mit der Polizei eingebracht. Der Mann war mit seinem Kätzchen auf einem Mofa unterwegs, als ihn eine Streifenbesatzung der Bad Kissinger Polizei kontrollierte. Dabei stellte sich heraus, dass das „Herrchen" reichlich dem Alkohol zugesprochen hatte. Da der Mann und sein Haustier offenbar unzertrennlich waren, durfte die Katze die weiteren polizeilichen Maßnahmen als Zeugin verfolgen.
Die Polizeibeamten aus Bad Kissingen waren gegen 15:00 Uhr auf der Bundesstraße 286 kurz nach Nüdlingen auf den Mofafahrer aufmerksam geworden. Der 49-Jährige aus der Nähe von Münnerstadt wollte zunächst von der eigentlichen Kontrolle ablenken. Er erklärte nämlich, dass er eine kleine Katze in einer Umhängetasche dabei habe, mit der er gerade auf dem Weg nach Bad Kissingen sei, um seinem geliebten Kätzchen die Kurstadt zu zeigen.
Tatsächlich entdeckte die Streifenbesatzung eine noch junge Katze in einer Umhängetasche des Mannes. Nachdem das Kätzchen einige Streicheleinheiten bekommen hatte, konnte die eigentliche Verkehrskontrolle stattfinden. Sofort fiel den Beamten die deutliche Alkoholfahne des Mofafahrers auf. Der Test am Alcomat ergab den für die Nachmittagsstunden erstaunlichen Wert von knapp über zwei Promille. Weiterhin bestand der Verdacht, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand.
Wie in diesen Fällen üblich, war bei dem Mofafahrer eine Blutentnahme fällig. Da es den Anschein hatte, dass die junge Katze und ihr Herrchen unzertrennlich waren, durfte sie auch bei der weiteren Sachbearbeitung an der Seite des 49-Jährigen bleiben. Zumindest auf der Fahrt zur Dienststelle bekam das Kätzchen – wie eigentlich geplant – doch noch etwas von der Kurstadt zu sehen. Überraschend war nur, dass die „Stadtrundfahrt" in einem Streifenwagen der Polizei stattfand.
Gegen den Mofafahrer wurde ein Strafverfahren u.a. wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Quelle: sw-express.de
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln