Hallo zusammen,

ich habe hier eine spannende Frage zum Welpenkauf.
Ein Tierliebhaber hat einen 8 Wochen alten Boxerwelpen bei einem Züchter für 1200,- € erworben. Der Hund ist nach einem Tag an einem plötzlichen Herzkreislaufversagen verstorben. In Abstimmung mit dem Züchter wurde der Hund obduziert. Es wurde ein Lungenödem mit unklarer Herkunft als Todesursache festgestellt. Genetische Fehler lagen nicht vor. In der Nachbesprechung mit dem Tierarzt und dem Züchter stand fest, dass weder dem Züchter noch dem Halter ein Schuldvorwurf zu machen ist.

Daraufhin wurde vom Halter mit dem Züchter einen finanziellen Vergleich angestrebt. Dies lehnte der Züchter jedoch mit der Begründung "Ihm wäre kein Fehler vorzuwerfen" ab.
In dem Musterkaufvertrag ist ein Haftungsübergang nach Übergabe vereinbart.

Ist die Rechtsauffassung des Züchters richtig und muß der Halter sich einfach damit abfinden Pech gehabt zu haben, oder gibt es so etwas wie eine Gewährleistung beim Welpenkauf.

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten oder Kommentare