EU-Mitgliedsstaaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und
Zypern.

Diese Länder anerkennen den Eintrag auf 3-Jahres-Intervall bei Tollwutimpfung wenn das im EU-Petpass eingetragen wurde.
Heimtiere, die aus EU-Mitgliedsstaaten nach Großbritannien, Irland, Malta und Schweden einreisen, müssen

+ mit einem (ISO)-Mikrochip gekennzeichnet sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISOMikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen. Tätowierung allein wird nicht anerkannt (GB, IR);

+ den Tollwutschutz anhand einer Tollwut-Titerbestimmung mittels Blutprobe (mind. 0,5 I.E./ml) nachweisen .
Schweden: Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutprobe muss mind.120 Tage betragen.
Großbritannien, Malta und Irland: Es werden 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutprobe empfohlen und die Einreise ist frühestens 6 Monate nach Bestätigung des Tollwut-Titers möglich.
Die Titerbestimmung braucht nur einmalig vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde.
D.h. auch nur mehr alle drei Jahre. Der Impftermin sollte deshalb ein paar Tage früher gewählt werden, denn eine Überschreitung erfordert wieder eine neue Titermessung vor Einreise in diese Länder.

+ einen EU-Heimtierausweis mit sich führen, in dem das Ergebnis der Tollwut-Titerbestimmung dokumentiert wird.
Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nur dann in diese Staaten einreisen, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung erteilt. Darüber hinaus dürfen Großbritannien, Irland (PET Travel Scheme) und Schweden zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren weitergehende Anforderungen stellen (bestätigte Wurm- u./od. Zeckenbehandlung). Weitere Infos dazu unter www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm (Großbritannien, Irland und Malta) bzw. www.sjv.se/net/SJV/Home (Schweden).

Folgende Mitgliedstaaten verbieten die Mitnahme von Tieren unter 12 Wochen:
Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden, Zy-pern;
Mit folgenden Staaten bzw. den Botschaften wäre vor der Mitnahme von Tieren unter 12 Wochen Kontakt aufzunehmen:
Belgien (www.health.fgov.be), Dänemark (www.foedevarestyrelsen.dk),
Frankreich (www.agriculture.gouv.fr);


Da sich ev. Änderungen ergeben ist vor einer Reise mit dem Tier immer die Einreisebestimmungen aktuell zu erfragen.
z.B. beim ÖAMTC die sind da aktueller und zuverlässiger als telefonische Auskünfte bei Botschaften. http://www.oeamtc.at/index.php?type=...menu_active=44

Weitere Auskünfte gibt der Zoll: z.B. auch über Wiedereinreise nach Österreich gibt das Bundesministerium
http://bmg.gv.at/cms/site/artikel.pd...S1059738556738
http://bmg.gv.at/cms/site/attachment...r_09_bmg_c.pdf

und er Zoll.
https://www.bmf.gv.at/Zoll/Informati...nztierarzt.pdf

Kroatien und die Schweiz anerkennen auch als Nicht-Eu-Länder den EU-Petpass mit seinen Bestimmungen (Tollwut- Impfintervall nach Herstellerangaben!)