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Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten?
Sehr geehrter Herr Mag. Kabelka,
vorgestern ging ich außer Haus als zur selben Zeit eine Mitbewohnerin unseres Hauses ihr Auto parkte. Die Tür ging auf und ihr Rotweilermischling galloppierte auf mich zu, sprang mich an und richtete sich mit den Vorderpfoten an mir auf.
Mittlerweile hab ich zwar nicht mehr Angst vor diesem Hund, aber erschrocken hab ich mich trotzdem. Deswegen kam ich auch zu Sturz und mein teuerer Anzug wurde stark beschmutzt.
Meine Nachbarin entschuldigte sich zwar bei mir, nahm ihren Hund in Schutz mit den Worten "er wollte nur spielen" und beruhigte mich mit "er wollte nichts machen, er ist nicht aggressiv,..."
Als ich dann meinte, Ok dann wird es ja für sie auch kein Problem sein mir die Reinigungskosten zu ersetzen, meinte sie nur ich soll mich nicht so anstellen und ging einfach!
Ich will nicht streiten, sondern nur die Reinigungskosten ersetzt bekommen. Hab ich Anspruch darauf und wie soll ich vorgehen ohne dass das Ganze eskaliert?
Für Ihren Rat wäre ich ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred K.
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Rechtsanwalt & Mitglied des Expertenteams
Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zugrunde legend wurde Ihnen ein Schaden zugefügt und ist Ihnen dieser durch die Unterlassung der Aufsichtspflichten seitens der Hundehalterin entstanden. Es wird daher der Ersatz des Schadens von der Hundehalterin einzufordern sein. Wenn Sie also die Hundehalterin kennen, so empfielt sich, diese nachweislich zum Ersatz der Kosten aufzufordern. Sollte die Hundehalterin den entstanden Schaden (z.B. Reinigungskosten) nicht ersetzen wollen, so wird es erforderlich sein, den Ersatz des Schadens - mit oder ohne anwaltlicher Hilfe - über das Gericht einzufordern. Dabei wird jedoch eine wesentliche Rolle spielen, ob Sie beweisen können, dass Ihnen der Schaden tatsächlich von der Hundehalterin zugefügt worden ist, da die Hundehalterin den Vorfall unter Umständen bestreiten könnte. Für den Fall, dass Wiederholungsgefahr besteht, ist weiters zu überlegen, ob man die Hundehalterin außergerichtlich oder gerichtlich zur zukünftigen Unterlassung gleicharftiger Vorfälle verpflichten will.
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Hallo Herr Mag. Kabelka,
dachte bereits dass ich von Ihnen keine Antwort bekomme. Danke Ihnen trotzdem für die späte Info.
Hab mittlerweile auf den Ersatz der Reinigungskosten verzichtet, da ich das ganze nicht eskalieren lassen wollte. Sollte es nochmals vorkommen, dann werde ich aber tatsächlich Schritte unternehmen.
Eine Frage hätte ich trotzdem. Sie haben geschrieben....
Für den Fall, dass Wiederholungsgefahr besteht, ist weiters zu überlegen, ob man die Hundehalterin außergerichtlich oder gerichtlich zur zukünftigen Unterlassung gleicharftiger Vorfälle verpflichten will.
Wie kann eine solche Verpflichtung aussehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred K.
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Rechtsanwalt & Mitglied des Expertenteams
Einerseits gibt es die Möglichkeit, von der Schädigerin außergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungserkärung zu verlangen; sollte sie dazu nicht bereit sein, ist die Möglichkeit der Einbringung einer gerichtlichen Unterlassungsklage zur Verhinderung zukünftiger, gleichgelagerter Fälle zu prüfen.
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Danke für Ihre superschnelle Antwort! =)
Wenn ich außergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungserkärung verlange, handelt es sich hierbei um ein formloses Schreiben bzw. was sollte darin enthalten sein?
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred K.
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