Bekam nachfolgende Mail zugesandt:

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Also als gebrauchte Tiere würde ich ein Tier, welches bereits einen od. mehrere Vorbesitzer hatte, ja nicht gerade bezeichnen.

Ich hatte schon einen zugelaufenen Hund, den ich zwar im Tierheim u. bei der Bezirkshauptmannschaft ordnungsgemäß gemeldet hatte, jedoch bei mir aufnahm. Natürlich hatte der Hund bereits Erfahrungen gemacht, welche bei einem Welpen nicht der Fall sind. Dies bedurfte sehr viel Arbeit mit dem Hund und verstärkte Aufmerksamkeit, was gewisse Reaktionen u. Verhaltensauffälligkeiten bei dem Hund anbelangte. Mit viel Geduld, Zeit u. Liebe, wurde es allerdings der beste Hund, den ich jemals hatte.

Was ich absolut nicht verstehen kann ist die Tatsache, dass Tiere in einem Tierheim einmal 2 Monate in Quarantäne genommen werden, bevor sie wieder vergeben werden. Man könnte u.U. einen recht problemlosen u. normalen Hund od. eine Katze bekommen, wenn dieses Tier nicht zuvor mal 2 Monate hinter Gitter eingesperrt wäre u. dadurch meist völlig Verhaltensgestört wird.

Auch ist es nicht einzusehen, dass Tiere deren Besitzer eine Haftstrafe verbüßen müssen, nicht vergeben werden dürfen, ohne das der ursprüngliche Halter seine Zustimmung gibt. Wie kommt ein Tier dazu, dass es genauso hinter Gitter muss, wie sein verantwortungsloser Besitzer (es sei denn, dass es sich um eine U-Haft oder max. 3 wöchige Verwaltungsstrafe handeln würde) das wäre ja noch irgendwie einzusehen.

MfG
K.