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Thema: Gesundheitszeugnis auch vom Tierheilpraktiker?

  1. #1

    Arrow Gesundheitszeugnis auch vom Tierheilpraktiker?

    Guten Abend,

    Ich wußte nicht so genau wo mein Thema hin passt.

    Also ich habe im Auftrag ein Pferd verkauft. Dieses Pferd soll von uns aus im Saarland nach Köln transportiert werden. Das sind ca.360km. Natürlich möchten die Leute das Pferd ihrem Tierarzt vorstellen und eine kleine Ankaufsuntersuchung machen, Vertraglich festgelegt sind zwei Wochen Probezeit. Da es von uns aus soweit weg ist und das Pferd ca.4 Stunden auf dem Hänger steht, möchte ich mich absichern und ein kleines Gesundheitszeugnis d.h. das dass Pferd zum Zeitpunkt des Verladens keinen Schnupfen, Abschürfungen oder ähnliches hatte.

    Nun ist es natürlich wie im richtigen Leben das ist alles ziemlich plötzlich gekommen und mein Tierarzt hat keine Zeit und auch andere Tierärzte haben mir wegen kurzfristigkeit des Termins nicht zusagen können. Nun hat mir ein Tierheilpraktiker (der auf dem Hof auf dem die Stute steht praktiziert) das Angebot gemacht, er würde die Stute untersuchung mir ein Gesundheitszeugnis ausstellen.

    Nun kommen mir aber Zweifel ob diese Gesundheitszeugnis Gültigkeit hat wenn es drauf an kommt ( Gott bewahre aber man ließt immer wieder so viel im Internet das die Pferde mit was weiß ich nach der Probezeit zurückkommen und davor möchte ich mich richtig schützen)

    Von daher meine Frage: Darf ein Tierheilpraktiker ein Gesundheitszeugnis ausstellen? bzw dürfen wahrscheinlich schon
    Hat das Gesundheitszeugnis von einem Tierheilpraktiker bestand vor Gericht?

    MfG
    Jane

    P.S. Antwort eilt Stute wird am Montag abgeholt

  2. #2
    Tierarzt & Mitglied des Expertenteams
    Registriert seit
    19.01.2007
    Beiträge
    79

    RE: Gesundheitszeugnis auch vom Tierheilpraktiker?

    Hallo!

    Mit Tierheilpraktikern sind sie in diesem Forum etwas falsch dran, da es in Österreich keine gibt. Das Behandeln der Tiere ist hierzulande ausschliesslich Tierärzten vorbehalten.
    Nun aber zu ihrer Frage: Ich wäre da äusserst vorsichtig, da eine Ankaufsuntersuchung ja ein Gutachten ist (das ja vor Gericht halten muss) und dementsprechend von einem Sachverständigen verfasst werden muss. Da ein Tierheilpraktiker ja keine spezifische Ausbildung vorweisen muss (soweit ich weiss), auf jedenfalls kein Studium absolviert haben muss, würde ich meinen, dass sein Gutachten vom Gericht nicht anerkannt werden wird.
    Lieber noch etwas zuwarten, bis ein Kollege Zeit hat.
    Alles Gute,
    Stefan Leisser

  3. #3
    vielen dank für ihre Antwort.

    Tierheilpraktiker ist bei uns in 24 Monaten für jederman zu machen.
    Hinzu kommt noch das Tierheilpraktiker bei uns in Deutschland soweit ich weiß keine geschütze Berufsbezeichung ist.

    Aber noch mal vielen Dank

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