In der Pferdeszene wird viel gestritten und häufig werden die Gerichte befasst. Da der Richter in der Regel mit dem Pferdesport nicht vetraut ist, wird ein Sachverständiger (SV)bestellt.
Nach der ZPO kann aber ein SV nach den selben Voraussetzungen wie ein Richter abgelehnt werden:
* Befangenheit
* familiäre Verbindungen

Die Prozeßpartei muss den SV aber in einem frühen Stadieum ablehnen, nicht erst nach Vorliegen des - vielleicht ungünstigen -
Gutachtens!!

Hinweis:
1.Österr.Pferderechtstag, 21.9.2007, ab 9:00 Uhr
Reitanlage Equiterra, Treffling bei Linz
Kontakt: ecker@lawfirm.eu

Dr.Kaun
Gerichtssachverständigenbüro - VET & HIPPO - Consulting
www.pferd.co.at