Wir haben im Dezember 2008 einen RRWelpen gekauft. Bei der ersten Untersuchung im Januar stellte sich heraus, dass sich nur ein Hoden abgesenkt hat. Bei der Nachkontrolle heute ist der Stand, dass der rechte Hoden wohl in der Bauchhöhle liegt.

Da wir uns aber vorbehalten wollten, ihn ab seinem 2. Lebensjahr zur Zucht einzusetzen, ist meine Frage inwieweit wir hier Schadenersatz geltend machen können?

Zumal die Züchterin auch keine Teilrückerstattung des Kaufpreises vornehmen will.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hätten wir denn überhaupt??