RE: Pferdkauf Rückgaberecht
Da Sie auf die verschiedenen Leiden des Pferdes hingewiesen haben, kann von arglistigem Verschweigen nicht ausgegangen werden. Die Käuferin hat das Pferd besichtigt und "wie besichtigt" übernommen.
Insoferne kann Ihnen nicht passieren.
Offen ist die Frage der "ausbedungenen Eigenschaften": haben Sie zugesichert, dass das Pferd "normal reitbar" - wenn auch nur für den Freizeitbetrieb - ist, dann ist naürlich eine chronische und vor allem nicht behebbare Lahmheit hinderlich und es kann "Nachbesserung" oder "Wandlung" verlangt werden.
Wenn das Pferd - wie Sie schreiben - nicht sehr teuer war, lohnt ein Weg zu Gericht nicht: besser ist hier eine schiedsgerichtliche Einigung.
Wenn Sie dazu näheres wissen wollen, können Sie mich direkt kontaktieren > www.pferd.co.at > tierarztdr.kaun@aon.at > 0699.10 40 13 85.
Dr.Reinhard Kaun
Fachtierarzt & Gerichtssachverständiger