RE: Anzeige gegen Tierarzt
Zur ursprünglichen Frage und den bisherigen Äußerungen möchte ich mich kurz wie folgt einbringen:
Wenn der Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens zur Diskussion steht, ist es vorerst besonders wichtig, genau darstellen zu können, was geschehen ist. Ted-Pu stellt daher meines Erachtens vorerst die richtige Frage: Was genau ist geschehen?
Um dies in Erfahrung zu bringen, gilt es vorerst, sämtliche Unterlagen vom Tierarzt zu erhalten, aus denen hervorgeht, was der Tierarzt diagnostizierte und wie er das Tier genau behandelt hat.
So wäre für den Fall, dass diese Unterlagen nicht bereits vorliegen, der erste Schritt, dies Unterlagen und Informationen vom Tierarzt schriftlich herauszuverlangen und ihn auch zu einer kurzen schriftlichen Stellungnahme zum erhobenen Vorwurf aufzufordern.
Dies ist wichtig! Denn wenn ich dem Tierarzt grob fahrlässiges Verhalten und Schlampigkeit vorwerfe, so muss ich das auch beweisen können. Vermutungen und persönliche Überzeugung reichen dazu nicht aus und gilt es den Grundsatz "in dubio pro reo" zu beherzigen, welcher übersetzt bedeutet: "Im Zweifel für den Angeklagten".
Wenn sich auf Grund ausreichender Information erweist, dass die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, kann auch konkret gesagt werden, was man dagegen tun kann.