Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Impfung
monique027
26.04.2009, 21:30
Hallo mein Hund wird im August 2Jahre. (americ.Staffordshireterrier-Labradormix)
Ich habe einen Zettel an der Pinwand wo drauf steht das er im Mai zum impfen soll.
Nun meine Frage welche Impfungen muss er bekommen und muss er auch eine Wurmkur erhalten.
Mit welchen kosten muss man rechnen.
Ich hätte gern alle Impfungen gewusst die er bekommen muss.
Danke für schnelle Antwort.
LG.Monique
Dr.Vogel
26.04.2009, 22:10
Welche Impfungen Ihr Hund braucht hängt vom vorangegangenen Impfschema ab, eine jährliche Entwurmung ist ratsam.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu den Details vertrauensvoll an Ihren Tierarzt...
mfg Dr. Bernd Vogel
monique027
26.04.2009, 22:20
...danke für die schnelle Antwort...
ich habe meinen Hund mit 8Monaten aus dem Tierheim geholt
und laut Ausweis hat er folgende Impfung erhalten:
Eurican LT
Eurican SHPPi2
Virbagen canis L
Virbaden canis SHAPPi
so steht es auf den Klebern die da drin sind was das nun ist weiss ich leider nicht?!
Fühl mich da leider etwas unsicher mein Hund ist mein "Baby" ich möchte da nichts falsch machen oder versäumen.......
LG.Monique
Dr.Vogel
27.04.2009, 08:02
Ein Jahr nach der Grundimmunisierung gehören die Impfungen aufgefrischt. Besprechen Sie das bitte persönlich mit Ihrem Tierarzt bzw. Ihrer Tierärztin, er/sie ist der/die Fachmann/frau und wird daher sicherlich alles richtig machen ;)
mfg Dr. Bernd Vogel
Hallo!
Intervet hat aber schon Impfstoffe die auf drei Jahre in den EU-Petpass eingetragen werden dürfen.
Tollwuteinzelimpfstoff sogar schon mit der ersten Impfung! Kombiimpfstoff natürlich auch, weil ja dein Hund schon grundimmunisiert ist.
Dr.Vogel
27.04.2009, 09:12
Was wo eingetragen werden darf ist in diesem Zusammenhang uninteressant. Tatsache ist, dass eine jährliche Kontrolle des Impfstatus notwendig ist und die meisten Immunologen sogar die Grundimmunisierung erst nach der 1.Auffrischung nach einem Jahr als abgeschlossen halten.
Daher ja auch mein Rat an die unerfahrene Tierhalterin, das persönliche Gespräch mit dem Tierarzt zu suchen und sich nicht im Netz mit Halbwahrheiten abspeisen zu lassen...
mfg Dr. Bernd Vogel
Dann dürften sich die Immunologen auch nicht einig sein, denn die Impfstoffhersteller schreiben in ihren Fachinformationen genau das rein, wie der Tierarzt impfen soll.
Und da steht das so wie ich es oben geschrieben habe. www.intervet.at
Es schadet nicht, wenn man auch Infos bekommt die nicht in einem 4-Augen-Gespräch mit dem TA ausgetauscht werden.
Man kann dann bei Abweichungen beim Hersteller anfragen. Dann sieht man klarer und kann dann entscheiden was man tun möchte.
Und der Eintrag im Petpass ist deshalb so wichtig, weil es die Verordnungen in Österreich so verlangen und auch für Reisen im EU-Raum.
Da die meisten von ihren TÄ Kombiimpfungen empfohlen bekommen, ist es nochmals wichtig zu wissen, dass die auch auf drei Jahre zugelassen sind und dafür der Eintrag zu machen ist.
Natürlich nur, wenns vom Tierhalter verlangt wird, sonst bekommt er das eh nicht. Wie auch, ohne Infos?
Leider bekommt man nicht von allen Herstellern Infos, aber den Impfstoff muss man ja nicht verlangen.
Folgende Impfstoffe sind wie nachfolgend genannt in Österreich zugelassen:
Enduracell T Pfizer - 3 Jahre seit Dez. 2008
Nobi-vac T Intervet - 3 Jahre seit April 2007
Rabdomun Pfizer - 3 Jahre seit Juni 2008
Rabisin Merial - keine aktuelle Info, deshalb nur ein Jahr
Vanguard R Pfizer - 2 Jahre seit Sept. 2008
Virbagen T Virbac - 2 - 3 Jahre (bei Grundimmunisierung erst nach der 3. Impfung kann ein Eintrag erfolgen, wird meist aber nur für 2 Jahre eingetragen)
Auch der Impfstoff Nobivac SHP ist in Ö bereits seit mehr als einem Jahr für eine 3-jährige Gültigkeit zugelassen.
Impfen ist gut und wichtig, nur hab ich was gegen Überimpfen, das muss nicht sein. Der Mensch wird ja auch nicht jedes Jahr übers volle Programm geimpft. Es gibt in den USA einige Studien über die Wirkungs dauer von Impfungen. Da ist es sogar so, dass die meisten Impfstoffe eine Wirkungsdauer von bis zu 7 Jahren haben.
Eine gute Lektüre dazu ist weiters das Buch "Hunde impfen mit Verstand" von Monika Peichl bzw. www.haustierimpfungen.de
Dr.Vogel
28.04.2009, 07:57
Ich möchte mich nicht weiter über die Wirkungsdauer von Impfungen und deren Zulassungsbestimmungen auslassen, möchte aber nur der Vollständigkeit halber anmerken, dass in mehreren Ländern ausserhalb der EU eine jährliche Tollwutimpfung zwingend vorgeschrieben ist - daher Vorsicht bei Urlaubssreisen!
mfg Dr. Bernd Vogel
Man muss sich natürlich schon genau informieren, wenn man mit Hund verreisen möchte, keine Frage. Jedoch ist es mittlerweile auch bei einigen Nicht-EU-Ländern so, dass die Tollwutimpfung nach Herstellerangabe gültig ist, so wie z.B. Kroatien. Bei den nordischen Ländern und auch Großbritannien schauts wieder ganz anders aus.
Es geht ja nicht nur ums Reisen, sondern es wird ja auch oft behauptet, es gäbe eine Impfpflicht in Ö oder D, was nicht so ist, es gibt kein Gesetz dafür.
Sinnvollerweise läßt man aber einen Hund impfen, keine Frage, jedoch sollte aber dann schon die jeweilige Gültigkeitsdauer richtig in den Impfpass eingetragen werden, was bei vielen Kollegen nicht der Fall ist. Ich erinnere nur an meinen Impfthread damals, es war für mich ein Canossagang, einen TA in Wien zu finden, der Nobivac T impft und auch die drei Jahre in den Impfpass einträgt, ich hab aber nicht locker gelassen und deshalb haben wir erst nächstes Jahr wieder Nachimpfung. Da ich doch öfters mit Gina im EU-Raum verreise, lasse ich TW auch dreijährlich nachimpfen. SHP ist dieses Jahr noch dran, aber auch ein Drei-Jahres-Impfstoff.
EU-Mitgliedsstaaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und
Zypern.
Diese Länder anerkennen den Eintrag auf 3-Jahres-Intervall bei Tollwutimpfung wenn das im EU-Petpass eingetragen wurde.
Heimtiere, die aus EU-Mitgliedsstaaten nach Großbritannien, Irland, Malta und Schweden einreisen, müssen
+ mit einem (ISO)-Mikrochip gekennzeichnet sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISOMikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen. Tätowierung allein wird nicht anerkannt (GB, IR);
+ den Tollwutschutz anhand einer Tollwut-Titerbestimmung mittels Blutprobe (mind. 0,5 I.E./ml) nachweisen .
Schweden: Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutprobe muss mind.120 Tage betragen.
Großbritannien, Malta und Irland: Es werden 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutprobe empfohlen und die Einreise ist frühestens 6 Monate nach Bestätigung des Tollwut-Titers möglich.
Die Titerbestimmung braucht nur einmalig vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde.
D.h. auch nur mehr alle drei Jahre. Der Impftermin sollte deshalb ein paar Tage früher gewählt werden, denn eine Überschreitung erfordert wieder eine neue Titermessung vor Einreise in diese Länder.
+ einen EU-Heimtierausweis mit sich führen, in dem das Ergebnis der Tollwut-Titerbestimmung dokumentiert wird.
Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nur dann in diese Staaten einreisen, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung erteilt. Darüber hinaus dürfen Großbritannien, Irland (PET Travel Scheme) und Schweden zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren weitergehende Anforderungen stellen (bestätigte Wurm- u./od. Zeckenbehandlung). Weitere Infos dazu unter www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm (Großbritannien, Irland und Malta) bzw. www.sjv.se/net/SJV/Home (Schweden).
Folgende Mitgliedstaaten verbieten die Mitnahme von Tieren unter 12 Wochen:
Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden, Zy-pern;
Mit folgenden Staaten bzw. den Botschaften wäre vor der Mitnahme von Tieren unter 12 Wochen Kontakt aufzunehmen:
Belgien (www.health.fgov.be), Dänemark (www.foedevarestyrelsen.dk),
Frankreich (www.agriculture.gouv.fr);
Da sich ev. Änderungen ergeben ist vor einer Reise mit dem Tier immer die Einreisebestimmungen aktuell zu erfragen.
z.B. beim ÖAMTC die sind da aktueller und zuverlässiger als telefonische Auskünfte bei Botschaften. http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1117207&menu_active=44
Weitere Auskünfte gibt der Zoll: z.B. auch über Wiedereinreise nach Österreich gibt das Bundesministerium
http://bmg.gv.at/cms/site/artikel.pdf?channel=CH0923&doc=CMS1059738556738
http://bmg.gv.at/cms/site/attachments/8/6/2/CH0923/CMS1059738556738/reiseverkehr_tiere_feber_09_bmg_c.pdf
und er Zoll.
https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/EinreiseausNichtEUStaaten/WichtigeEinfuhrverb_1402/ReisenmitTieren/Ausnahmen_Grenztierarzt.pdf
Kroatien und die Schweiz anerkennen auch als Nicht-Eu-Länder den EU-Petpass mit seinen Bestimmungen (Tollwut- Impfintervall nach Herstellerangaben!)
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