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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schadenersatz bei Hodenhochstand?



renee
13.02.2009, 19:32
Wir haben im Dezember 2008 einen RRWelpen gekauft. Bei der ersten Untersuchung im Januar stellte sich heraus, dass sich nur ein Hoden abgesenkt hat. Bei der Nachkontrolle heute ist der Stand, dass der rechte Hoden wohl in der Bauchhöhle liegt.

Da wir uns aber vorbehalten wollten, ihn ab seinem 2. Lebensjahr zur Zucht einzusetzen, ist meine Frage inwieweit wir hier Schadenersatz geltend machen können?

Zumal die Züchterin auch keine Teilrückerstattung des Kaufpreises vornehmen will.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hätten wir denn überhaupt??

Dr. Kaun
15.02.2009, 09:48
Der korrekte Abstieg der Hoden in das Skrotum ist eine physiologische Eigenschaft eines Rüden, die als normal vorausgesetzt werden kann und muss. Tritt der Deszensus nicht ein, so ist dies als Mangel zu werten und unterliegt somit der Produkthaftung. Der noch im Bauch befindliche Hoden birgt einerseits das Risiko einer tumorösen Entartung, andrerseits sind Kryptorchiden in vielen Fällen mit zunehmendem Alter aggressiv.

Der Hund kommt zur Zucht nicht in Frage, weil der Magel vererbbar ist.
Mein Rat: wenn Sie - wovon ich ausgehe - den Hund schon lieb gewonnen haben und behalten wollen >
1. Entfernung beider Hoden auf Kosten der >Züchterin
2.Preisnachlass.

Ein eingeschriebener Brief eines Anwaltes mit klaren Forderungen bringt meist mehr als Gespräche und Telefonate.

Dr.Kaun
VET & HIPPO Consulting
www.pferd.co.at

renee
15.02.2009, 17:41
Vielen Dank für die Antwort. Klar behalten wir die kleine Nervensäge. Der Charakter hängt ja nicht vom "Glockenspiel" ab!!

Wir werden dann mal einen Einschreibebrief auf den Weg bringen!!