PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetze u. VO Tollwut seit 2007 GEÄNDERT!



Melida
27.08.2008, 10:02
Da ich noch immer hören muss, dass viele TÄ nicht Bescheid geben über die EU-Verordnung und den hierzu geänderten Gesetzen u. Verordnungen in Österreich, möchte ich es hier noch mal reinstellen:


Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen bezüglich Tollwut:

EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 Verbringung v. Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Reiseverkehr)
Änderung v. Anhang II d. Verordnung (EG) Nr. 998/2003; Liste v. Ländern u. Gebieten: VO (EG) Nr. 1467/2006 v. 4.10.2006

Erlass zur Besserstellung geimpfter Tiere bei Tollwutverdacht: vom März 2007, GZ 74700/0026-IV/B/2007 (Alter Erlass Zl. III-39.642/54-8/76, Besserstellung geimpfter Tiere)

Veranstaltungsverordnung: regelt Ausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren;
Bundesgesetzblatt Ausgabe am 22. Feb. 2008, Teil II, 70. Verordnung;
BGBl. II Nr. 70/2008 Pkt. 4 § 14, Abs. 1 und 2
------------------------------------------------------


Nach diesen Gesetzen u. Verordnungen ist es möglich seine Tiere nur mehr alle 3 Jahre zu impfen.
Es heißt gültig ist eine TW-Impfung dann, wenn der Zeitintervall (bisher 1 Jahr, jetzt 3 Jahre)) "nach Herstellerangaben" im Impfpass eingetragen wird ("gültig bis"-Feld mit Datum und Stempel d. TA). Dies gilt auch im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder. Auch angrenzende Staaten wie z.B. Kroatien anerkennen die TW-Impfung-Gültigkeit wie es im EU-Petpass eingetragen ist. Das gilt natürlich auch im Inland (also auch in den alten Impfpässen f. jemanden der nicht verreisen will, aber bei einem mögl. Beißvorfall seinen Hund vor dem Gesetz schützen will.
Intervet(Nobivac) u. Essex (Quantum 4 Jahre) haben auch schon die Zulassung für ihre Impfstoffe in Österreich, damit das auch im EU-Petpass eingetragen werden kann und als "gültige Tollwutimpfung" angesehen wird.

Links:
Übersicht d. VO zu Bekämpfung der Tollwut in Österreich/Rabies Situation in Austria http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard...MS1042113745256

Tierschutz-Veranstaltungsverordnung: über RIS, Bundesrecht im Menü, Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004, und BGBl. Nr. eingeben:
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/Sea...age=doc&docnr=1

EU-Bestimmungen:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanim...ts/qanda_de.htm
http://europa.eu.int/comm/food/animal/li...ts/index_de.htm

http://eur-lex.europa.eu/pri/de/oj/dat/2...3de00010009.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanim...atferret_en.htm

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanim...mm_intra_de.htm

__________________
angenehme Stunden wünscht
Melida

hundundkatz
20.09.2008, 20:27
das habe ich auch festgestellt, dass der intervet-impfstoff gegen TW 3 jahre wirksam bleibt. aber leider "zu spaet".

ich war vor einer woche zur zweiten grundimmuniserungsimpfung gegen TW beim TA. langes gespraech wg. impfintervallen. bezueglich einer von mir angeregten impftiterbestimmung wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die fuer die vier wichtigsten impfungen allein mehr als 200 EUR kosten wuerde! und das dann jedes jahr, um festzustellen, ob der impfschutz noch vorhanden ist oder erneuert werden muss... lt. TA schade ein zuviel an impfen nicht, wenn das immunsystem eines tieres okay sei, was wiederum durch die haeufigen impfungen gewaehrleistet werden soll...

ergebnis: lepto und TW alle jahre, den rest jedes jahr ein paar monate rausschieben. sagt der TA. und hat beide (auffrischungs-)impfungen mit einer gueltigkeit von 1 jahr in dem HTAw eingetragen.

danach habe ich mir auf der HP von intervet die impfempfehlungen angesehen und festgestellt, dass ... s.o. (auch die anderen auffrischungsimpfungen koennen durchaus in groesseren intervallen von 2-3 jahren durchgefuehrt werden.)

warum informieren sich die praktizierenden TAe nicht besser? bzw. warum impfen sie entgegen den empfehlungen der impfstoffhersteller haeufiger - obwohl auch immer oefter negative impfreaktionen dokumentiert werden?
und was kann jemand wie ich nun tun, um z.b. die erfolgte und eingetragene TW-impfung nicht schon nach einem jahr wiederholen lassen zu muessen? (darf der TA eine von ihm durchgefuehrte eintragung korrigieren? und wuerde das einer der hier vertretenen TAe auch tun, wenn der wunsch vorgebracht wird?)

a bisserl verstimmte gruesse aus wien

Melida
22.09.2008, 10:59
Original von hundundkatz
ich war vor einer woche zur zweiten grundimmuniserungsimpfung gegen TW beim TA. langes gespraech wg. impfintervallen. bezueglich einer von mir angeregten impftiterbestimmung wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die fuer die vier wichtigsten impfungen allein mehr als 200 EUR kosten wuerde! und das dann jedes jahr, um festzustellen, ob der impfschutz noch vorhanden ist oder erneuert werden muss... lt. TA schade ein zuviel an impfen nicht, wenn das immunsystem eines tieres okay sei, was wiederum durch die haeufigen impfungen gewaehrleistet werden soll...

Eine Titerbestimmung hätte nur dann Sinn, wenn

1. der Hund die erste Impfung erhalten soll um den richtigen Zeitpunkt der Impfung festzulegen (niedriger maternaler Antikörpertiter)

2. Wäre das nur für Staupe und Parvo sinnvoll

3. wenn der Hund schon seine 2 Grundimmunisierungsimpfung erhalten hätte (z.b. 8. u. 12. Woche) um festzustellen ob die Impfungen angeschlagen haben (und eigene Antikörper gebildet wurden) vor dem "jährlichen" Impftermin. Um dem Hund unnötige Impfungen zu ersparen.

4. Für bestimmte Länder bei Auslandsreisen (z.B. Schweden, GB)
Muss ein Mindesttiter für Tollwut (in einem bestimmten Labor ein Befund gemacht werden) als Nachweis im Petpass eingetragen werden.



ergebnis: lepto und TW alle jahre, den rest jedes jahr ein paar monate rausschieben. sagt der TA. und hat beide (auffrischungs-)impfungen mit einer gueltigkeit von 1 jahr in dem HTAw eingetragen.
Das stimmt hinten und vorne nicht. Tut mir leid für dich.




und was kann jemand wie ich nun tun, um z.b. die erfolgte und eingetragene TW-impfung nicht schon nach einem jahr wiederholen lassen zu muessen? (darf der TA eine von ihm durchgefuehrte eintragung korrigieren? und wuerde das einer der hier vertretenen TAe auch tun, wenn der wunsch vorgebracht wird?)

Leider nicht sehr viel. Bei Tollwut wirds kompliziert. Ich würde mich bei der Tierärztekammer beschweren. In Deutschland hat die TÄ-Kammer schon bestätig, dass der Eintrag gemacht werden muss.
Ich würde beim TA auf den Eintrag bestehen. Vorher kannst du dir auch bei der Herstellerfirma bestätigen lassen, dass der Impfstoff 3 jahre Mindestschutzdauer hat. Wen dem nicht so wäre, hätte die ihre Zulassung für Österreich nicht gändert.

Der Eintrag darf nicht überschrieben werden. Es muss ein neuer Petpass ausgestellt werden (sicherste und einfachste Methode für dich)
oder zumindest ein neuer Eintrag in einer neuen Zeile als Korrektur mit Datum Unterschift der Korrektur und Datum u. Stempel der Gültigkeit (mit Stempel u. Unterschrift des TA)

Staupe und Parvo gibt es auch schon im Kombiimpfstoff von Intervet für 3 Jahre. Lepto und Zwingerhusten musst du selbst entscheiden, ob das für die in Frage kommt. Müssen tut man nichts. Als Entscheidungshilfe guck mal bei haustierimpfungen.de nach.


a bisserl verstimmte gruesse aus wien

Du kannst mit recht verstimmt sein. Du bist leider nicht alleine mit diesem Problem nur viele wissen nicht, dass sie damit ein Problem haben könnten.