Melida
27.08.2008, 09:02
Da ich noch immer hören muss, dass viele TÄ nicht Bescheid geben über die EU-Verordnung und den hierzu geänderten Gesetzen u. Verordnungen in Österreich, möchte ich es hier noch mal reinstellen:
Gesetze u. VO Tollwut seit 2007 GEÄNDERT! (http://forum.tier-guide.com/thread.php?threadid=3074&sid=)
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen bezüglich Tollwut:
EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 Verbringung v. Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Reiseverkehr)
Änderung v. Anhang II d. Verordnung (EG) Nr. 998/2003; Liste v. Ländern u. Gebieten: VO (EG) Nr. 1467/2006 v. 4.10.2006
Erlass zur Besserstellung geimpfter Tiere bei Tollwutverdacht: vom März 2007, GZ 74700/0026-IV/B/2007 (Alter Erlass Zl. III-39.642/54-8/76, Besserstellung geimpfter Tiere)
Veranstaltungsverordnung: regelt Ausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren;
Bundesgesetzblatt Ausgabe am 22. Feb. 2008, Teil II, 70. Verordnung;
BGBl. II Nr. 70/2008 Pkt. 4 § 14, Abs. 1 und 2
------------------------------------------------------
Nach diesen Gesetzen u. Verordnungen ist es möglich seine Tiere nur mehr alle 3 Jahre zu impfen.
Es heißt gültig ist eine TW-Impfung dann, wenn der Zeitintervall (bisher 1 Jahr, jetzt 3 Jahre)) "nach Herstellerangaben" im Impfpass eingetragen wird ("gültig bis"-Feld mit Datum und Stempel d. TA). Dies gilt auch im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder. Auch angrenzende Staaten wie z.B. Kroatien anerkennen die TW-Impfung-Gültigkeit wie es im EU-Petpass eingetragen ist. Das gilt natürlich auch im Inland (also auch in den alten Impfpässen f. jemanden der nicht verreisen will, aber bei einem mögl. Beißvorfall seinen Hund vor dem Gesetz schützen will.
Intervet(Nobivac) u. Essex (Quantum 4 Jahre) haben auch schon die Zulassung für ihre Impfstoffe in Österreich, damit das auch im EU-Petpass eingetragen werden kann und als "gültige Tollwutimpfung" angesehen wird.
Links:
Übersicht d. VO zu Bekämpfung der Tollwut in Österreich/Rabies Situation in Austria http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0793&doc=CMS1042113745256
Tierschutz-Veranstaltungsverordnung: über RIS, Bundesrecht im Menü, Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004, und BGBl. Nr. eingeben:
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=1
EU-Bestimmungen:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm
http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
http://eur-lex.europa.eu/pri/de/oj/dat/2003/l_146/l_14620030613de00010009.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nat_rules_dogscatferret_en.htm
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_de.htm
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Müssen die Tierhalter vom Tierarzt informiert werden?
Und wer informiert die Tierärzte?
Wieso werden Tierhalter mit falschen Infos stehen gelassen?
Selbst die Tierärztekammer schweigt od. redet sich auf die Tierärzte aus!
Gesetze u. VO Tollwut seit 2007 GEÄNDERT! (http://forum.tier-guide.com/thread.php?threadid=3074&sid=)
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen bezüglich Tollwut:
EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 Verbringung v. Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Reiseverkehr)
Änderung v. Anhang II d. Verordnung (EG) Nr. 998/2003; Liste v. Ländern u. Gebieten: VO (EG) Nr. 1467/2006 v. 4.10.2006
Erlass zur Besserstellung geimpfter Tiere bei Tollwutverdacht: vom März 2007, GZ 74700/0026-IV/B/2007 (Alter Erlass Zl. III-39.642/54-8/76, Besserstellung geimpfter Tiere)
Veranstaltungsverordnung: regelt Ausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren;
Bundesgesetzblatt Ausgabe am 22. Feb. 2008, Teil II, 70. Verordnung;
BGBl. II Nr. 70/2008 Pkt. 4 § 14, Abs. 1 und 2
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Nach diesen Gesetzen u. Verordnungen ist es möglich seine Tiere nur mehr alle 3 Jahre zu impfen.
Es heißt gültig ist eine TW-Impfung dann, wenn der Zeitintervall (bisher 1 Jahr, jetzt 3 Jahre)) "nach Herstellerangaben" im Impfpass eingetragen wird ("gültig bis"-Feld mit Datum und Stempel d. TA). Dies gilt auch im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder. Auch angrenzende Staaten wie z.B. Kroatien anerkennen die TW-Impfung-Gültigkeit wie es im EU-Petpass eingetragen ist. Das gilt natürlich auch im Inland (also auch in den alten Impfpässen f. jemanden der nicht verreisen will, aber bei einem mögl. Beißvorfall seinen Hund vor dem Gesetz schützen will.
Intervet(Nobivac) u. Essex (Quantum 4 Jahre) haben auch schon die Zulassung für ihre Impfstoffe in Österreich, damit das auch im EU-Petpass eingetragen werden kann und als "gültige Tollwutimpfung" angesehen wird.
Links:
Übersicht d. VO zu Bekämpfung der Tollwut in Österreich/Rabies Situation in Austria http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0793&doc=CMS1042113745256
Tierschutz-Veranstaltungsverordnung: über RIS, Bundesrecht im Menü, Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004, und BGBl. Nr. eingeben:
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=1
EU-Bestimmungen:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm
http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
http://eur-lex.europa.eu/pri/de/oj/dat/2003/l_146/l_14620030613de00010009.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nat_rules_dogscatferret_en.htm
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_de.htm
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Müssen die Tierhalter vom Tierarzt informiert werden?
Und wer informiert die Tierärzte?
Wieso werden Tierhalter mit falschen Infos stehen gelassen?
Selbst die Tierärztekammer schweigt od. redet sich auf die Tierärzte aus!