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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pferdkauf Rückgaberecht



falballa
03.07.2008, 07:08
Hallo,
ich würde mich sehr über Antwort freuen.

Ein Pferd, welches schon mehrere schwere Unfälle hatte, wurde für einen geringen Betrag verkauft.
Im Vertrag steht eindeutig, dass der Käufer von diesen Unfällen in Kenntnis gesetzt wurde, und der Verkäufer nicht für Folgeschäden daraus haftbar gemacht werden kann und auch keine Zusagen über die Reiteigenschaften machen kann.

Mit Wirksamwerden des Kaufvertrages gehen auch alle Risiken/Verschlechterung/Untergang auf den Käufer über.

Als der Käufer das Pferd bei sich ausläd, ging das Pferd angeblich sofort lahm.
Der Tierarzt, der 2 Tage später kam, stellte eine Lahmheit fest, die angeblich schon länger bestehen müsse, der Verkäufer habe das Pferd lahm verkauft.

Ich (der Verkäufer) habe von meiner Tierärztin, die das Pferd betreute, aber zum Glück Videoaufnahmen, die belegen, dass das Pferd zumindest Anfang des Jahres noch sauber lief, 2 Monate später war die Kaufinteressentin da, um sich das Pferd anzusehen, auch da war sie lahmfrei, erst 2 Monate später holte sie das Pferd, allerdings ohne sie sich nochmal im Laufen anzusehen.

Wie sieht das nun rechtlich aus?

Vertraglich habe ich mich ja abgesichert.

Ich kann mir nur vorstellen, dass das Pferd durch die Unfälle alte Arthrosen oder ähnliches hatte, die sich auf der Hängerfahrt gelöst haben könnten.
Es wird zwar behauptet, das Pferd habe ruhig gestanden, aber es kann ja auch sein, dass sie im Hänger gestürzt ist oder ähnliches.

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung der Lage freuen!

Die Käuferin würde vor Gericht gehen, da sie Kaufpreis und Tierarztkosten einklagen würde, falls wir zu keiner anderen Lösung kommen.

Dr. Kaun
03.07.2008, 12:24
Da Sie auf die verschiedenen Leiden des Pferdes hingewiesen haben, kann von arglistigem Verschweigen nicht ausgegangen werden. Die Käuferin hat das Pferd besichtigt und "wie besichtigt" übernommen.
Insoferne kann Ihnen nicht passieren.
Offen ist die Frage der "ausbedungenen Eigenschaften": haben Sie zugesichert, dass das Pferd "normal reitbar" - wenn auch nur für den Freizeitbetrieb - ist, dann ist naürlich eine chronische und vor allem nicht behebbare Lahmheit hinderlich und es kann "Nachbesserung" oder "Wandlung" verlangt werden.
Wenn das Pferd - wie Sie schreiben - nicht sehr teuer war, lohnt ein Weg zu Gericht nicht: besser ist hier eine schiedsgerichtliche Einigung.
Wenn Sie dazu näheres wissen wollen, können Sie mich direkt kontaktieren > www.pferd.co.at > tierarztdr.kaun@aon.at > 0699.10 40 13 85.

Dr.Reinhard Kaun
Fachtierarzt & Gerichtssachverständiger