falballa
27.04.2008, 16:27
Hallo!
Wenn nach der Kastration eines Hengstes Jahre später Probleme auftreten (Wucherungen an Nebenhoden o.ä.), die darauf zurückzuführen sind, dass die Tierärzte bei der Kastration zum Beispiel Hodengewebe übersehen haben:
Kann man sie dafür später haftbar machen (Übernahme der entstandenen Kosten)?
Auch kommt es ja nicht so selten vor, dass Wallache nach der Kastration immernoch sehr hengstig sind und man noch Testosteron im Blut nachweisen kann.
Dies spricht ja auch für eine nicht vollständige Kastration.
Könnte man in diesem Fall "Nachbesserung" verlangen, also eine erneute Operation?
Ich freue mich auf Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Anke
Wenn nach der Kastration eines Hengstes Jahre später Probleme auftreten (Wucherungen an Nebenhoden o.ä.), die darauf zurückzuführen sind, dass die Tierärzte bei der Kastration zum Beispiel Hodengewebe übersehen haben:
Kann man sie dafür später haftbar machen (Übernahme der entstandenen Kosten)?
Auch kommt es ja nicht so selten vor, dass Wallache nach der Kastration immernoch sehr hengstig sind und man noch Testosteron im Blut nachweisen kann.
Dies spricht ja auch für eine nicht vollständige Kastration.
Könnte man in diesem Fall "Nachbesserung" verlangen, also eine erneute Operation?
Ich freue mich auf Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Anke