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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2te Operation ohne Einwilligung



Faeles
07.03.2008, 19:37
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich schreibe Ihnen im Auftrag einer Arbeitskollegin da sie keinen Internetzugang hat.

Vor ca. 1 Woche hat sich ihr Rotweiler-Mix die Hinterpfote kurz unterhalb des Knies gebrochen. Sie ist mit ihrem Hund in eine Tierklinik gefahren und der Hund wurde operiert. Bei dieser Operation wurde ein Draht am Bein fixiert, welcher das Bein stabilisieren sollte.

Gestern fuhr die Mutter meiner Kollegin zur Nachkontrolle wieder in die Klinik. Bei dieser Nachkontrolle sollte lediglich der Draht erneuert werden, dann könnte sie wieder nach Hause fahren.

Als der behandelnde Arzt jedoch aus dem OP kam, wurde der Mutter mitgeteilt, dass man den Hund nun auch noch das Knie durchbohrt hätte. Auf die Frage warum, wurde nur mitgeteilt: "Weil die Heilung schneller geht!" Bei der ersten Operation wurde noch gesagt das diese Knie-Anbohrmethode äußerst riskant sei, und deswegen nicht durchgeführt werden würde. Des weiteren muss der Hund nun 1 Woche in der Klinik bleiben.

Als meine Kollegin dann in der Klinik anrief, und wissen wollte was sie zu zahlen hat, wurde sie zuerst mal gefragt was sie für die 1ste OP bezahlt hatte, und bekam dann zur Antwort: "EUR 700,00 - naja, mehr werden wir dann für die 2te wohl auch nicht verrechnen!"

Ausgemacht waren mündlich für die erste OP eigentlich EUR 500,00 bezahlt haben sie dann aber EUR 700,00.

Nun zu den eigentlichen Fragen: Ist die 2te OP anfechtbar? Die Mutter saß im Wartezimmer und wurde nicht informiert, erst als die OP zu Ende war! Sie hat auch nichts unterschrieben!

Vielen Dank schon im Vorraus für Ihre Hilfe!

LG Evelyn

PS: Was ich vergessen habe: Wir sind aus Österreich, die Klinik ist aber in Deutschland. Weiß nicht ob da die Gesetze vielleicht anders sind!

Dr. Kaun
07.03.2008, 21:34
In Deutschland wird die Aufklärungspflicht noch stärker gehandhabt als in Österreich.
1. Eine Op. ohne Aufklärung - auch über die Kosten - widerspricht der gesetzlichen Lage.
2. zumindest die 2.Op. war kein Notfall, also kann auch der Operateur nicht als "Geschäftsführer ohne Auftrag" eine op. durchführen, die gegen die Interessen des Geschäftsherrn spricht.

Mein Rat:
1. suchen Sie eine gütliche Einigung mit einem Anerkennungsbeitrag und einer Generalklausel, d.h. dass mit dieser Zahlung alle Verbindlichkeit für immer und ewig beglichen sind.
2. Holen Sie den Hund unter Hinweis auf die Rechtslage unverzüglich ab und suchen Sie zur Beweissicherung einen seriösen österr. Tierarzt auf!

MfG. Dr.Kaun
www.pferd.co.at

Faeles
08.03.2008, 09:53
Sehr geehrter Herr Dr. Kaun,

recht herzlichen Dank für Ihre Informationen. Ich werde diese gleich weiterleiten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Evelyn