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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige gegen Tierarzt



asrael38
24.01.2008, 15:39
Ist es möglich, einen TA wegen grob fahrlässiger Behandlung mit Todesfolge des Tieres anzuzeigen???

Eine Schadensersatzforderung ist mir zuwenig, ich möchte, dass dieser "Tierarzt " persönlich für seine Schlampigkeit zur Verantwortung gezogen wird.

Wo kann ich solch eine Anzeige machen?

gutaberaus
25.01.2008, 10:59
hallo,

das würde mich auch interessieren mir ist das gleiche im letzten jahr passiert.
der tierarzt hat alles auf das wetter geschoben musste leider mein tier nach ein paar tagen einschläfern lassen laut patho hatte er eine linksherzhypertrophie und somit war es nicht das wetter (alleine).
auch wenn man vielleicht bei solch einer krankheit nicht sehr viel tun kann aber das der tierarzt nicht einmal den ernst der situation erkannt hat.. ............

lg

maria

asrael38
26.01.2008, 22:05
hallo maria!

du kannst bei der Tierärztekammer in Wien deinen Fall schriftlich einreichen. Sonst kannst du nicht viel tun, außer auch dem amtstierarzt davon berichten.

Wenn du glück hast, erkennt die TÄ-Kammer den Behandlungsfehler des Arztes an und er kriegt viell. eine Geldstrafe.

Wenn du überzeugt bist, dann würde ich es an deiner stelle tun.

LG

Ted-Pu
27.01.2008, 09:53
Kannst Du denn nachweisen, das der Tod des Tieres ausschließlich durch grobe Fahrlässigkeit des TA zustande gekommen ist?

Können andere Mediziner das bestätigen und wären sie gewillt einen Kollegen anzuprangern?

Gib doch mal vom Geschehen was preis, damit man sich darunter was vorstellen kann und du nicht Gefahr läufst Dich in was zu verrennen.

Ich will nicht sagen das Deine Aussage falsch ist, aber wenn man selber leidet weil man ein liebes Wesen verloren hat gehen unsere Gedanken manchmal eigene Wege und suchen nach Schuld.

gutaberaus
27.01.2008, 16:29
hallo,

also man könnte sicher durch ein sachverständigengutachten 100% sagen ob es tierärztliches versagen war oder nicht nur leider kostet so etwas bei EURO 1500.
mir bleibt eigentlich nur der obduktionsbericht (vet.med. uni wien) wo klar herausgeht das es sich um das herz gehandelt hat und somit nicht nur das wetter schuld war.


lg

maria

Kiara
27.01.2008, 20:44
hier bei uns in Niedersachsen läuft auch gerade eine Anzeige wegen falscher Behandlung bei einem Pferd. Das Pferd war wohl kurz vorm einschläfern als die Besitzer den TA wechselten. Der untersuchte das Tier und brachte es dann postwendend in die nächste TiHo (Hannover) Da konnten sie mit viel Aufwand das Pferd noch retten. Nachdem die Halter sich wieder halbwegs berappelt hatten (waren auch sehr angeschlagen) erstatteten sie Anzeige. Die Sache läuft und auch der 2. TA wird gegen den ersten aussagen. Obwohl ihm das bestimmt nicht leicht fällt, denn er hat ihn teilweise mit ausgebildet bevor der sich selbstständig gemacht hat.
Liebe Grüße
Monika

Ted-Pu
27.01.2008, 20:45
Hallo Maria,

aber selbst mit dem Obduktionsbericht wo herausgeht das der Tod des Tieres unter krankhafter Herzbeteiligung eingetreten ist, ist recht wage.

Es ist immer noch die Erkrankung des Tieres oder Operation (da hast Du Dich nicht geäußert) und daneben steht die Herzerkrankung.

Ist es eine OP gewesen, dann muß man die Notwendigkeit vorher abklären inwieweit sie trotz Nebenerkrankung durchgeführt werden muß - was das bessere fürs Tier wäre und natürlich einbezogen das auch was schiefgehen kann, denn Narkosen sind mit Risiken verbunden.

Mir tut wahnsinnig leid was euch wiederfahren ist,
aber schreib mal per PN was wirklich vorgefallen ist um es besser einordnen zu können.

asrael38
28.01.2008, 06:55
Ted-PU: du hast eine pn von mir.

RA Mag.Kabelka
28.01.2008, 10:43
Zur ursprünglichen Frage und den bisherigen Äußerungen möchte ich mich kurz wie folgt einbringen:

Wenn der Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens zur Diskussion steht, ist es vorerst besonders wichtig, genau darstellen zu können, was geschehen ist. Ted-Pu stellt daher meines Erachtens vorerst die richtige Frage: Was genau ist geschehen?

Um dies in Erfahrung zu bringen, gilt es vorerst, sämtliche Unterlagen vom Tierarzt zu erhalten, aus denen hervorgeht, was der Tierarzt diagnostizierte und wie er das Tier genau behandelt hat.

So wäre für den Fall, dass diese Unterlagen nicht bereits vorliegen, der erste Schritt, dies Unterlagen und Informationen vom Tierarzt schriftlich herauszuverlangen und ihn auch zu einer kurzen schriftlichen Stellungnahme zum erhobenen Vorwurf aufzufordern.

Dies ist wichtig! Denn wenn ich dem Tierarzt grob fahrlässiges Verhalten und Schlampigkeit vorwerfe, so muss ich das auch beweisen können. Vermutungen und persönliche Überzeugung reichen dazu nicht aus und gilt es den Grundsatz "in dubio pro reo" zu beherzigen, welcher übersetzt bedeutet: "Im Zweifel für den Angeklagten".

Wenn sich auf Grund ausreichender Information erweist, dass die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, kann auch konkret gesagt werden, was man dagegen tun kann.

asrael38
28.01.2008, 11:28
SgH RA!

Beweise sind natürlich schwer zu erbringen, da die tote katze bereits vom TA entsorgt wurde und wir keinerlei unterlagen wie Untersuchungsergebnisse von ihm erhielten.

in diesem Fall geht es um die nichtdurchführung von gewünschten untersuchungen (bzw. die erst nachträgl. durchgeführte und daher zu späte) und die absolut mangelhafte nachbetreuung des nun toten patienten.

es wäre mir eine große hilfe, wenn ich ihnen persönlich den bericht zukommen lassen kann, natürlich ohne namen des TA.

Ich habe einen zeugen für die vorfälle, da ich mit meinem partner gemeinsam diesen vorfall erlebt habe.

mir ist bewusst, dass man nicht alle risiken ausschließen kann, doch in diesem speziellen fall liegt es etwas anderes. näheres gerne an die persönliche mail-adresse.

RA Mag.Kabelka
28.01.2008, 20:50
Gerne will ich Ihren Bericht lesen und darauf antworten: office@ra-kabelka.at

asrael38
31.01.2008, 11:08
SgH RA!

haben sie mein mail bekommen?

ich wollte ihnen mitteilen, dass ich rechtsschutz erhalten habe und nun einen anwalttermin vereinbart habe.

MFG

Ted-Pu
05.02.2008, 16:58
Gab es schon eine Antwort vom Experten?

RA Mag.Kabelka
05.02.2008, 17:59
Im Rahmen dieser Plattform sezte ich das Verständnis aller Diskussionsteilnehmer dafür voraus, dass ich keinesfalls über Angelegenheiten diskutiere, zu denen mir vertraulich Information zur Verfügung gestellt wird.

Ted-Pu
05.02.2008, 18:38
Danke fürs schnelle antworten, Herr Kabelka.
Das habe ich mir schon so gedacht.
Die Frage ging mehr an "asrael", die mir den Bericht auch übermittelt hat.

asrael38
08.02.2008, 07:05
Ted-Puh: du hast PN

gesche
08.02.2008, 12:46
Hallo Gutaberaus,
bei unserem Hund wurde vor ein paar Jahren auch eine Linksherzhypertrophie diagnostiziert. Er wurde dann unter angepaßter
Medikation 16 1/2 Jahre alt und es ging ihm mit der sehr ausgeprägten Herzerkrankung gut. Du siehst also, daß ein TA bei dieser Diagnose durchaus etwas machen kann. Es gibt gut wirksame Herzmedikamente, die leider nicht ganz billig sind, dem Hund ( oder der Katze) das Leben aber deutlich erleichtern und ihm, je nach Alter des Tieres, ein normales Leben ermöglichen.
Wir hatten zum Glück eine Super - Tierärztin.
Liebe Grüße
Gesche

gutaberaus
14.02.2008, 11:19
hallo gesche,

da hast du wohl glück gehabt!
wie wurde bei deinem tier die linksherzhypertrophie festgestellt zeigte dein hund schon symptome?
mein kater zeigte erst im spätstadium (dekompensationsstadium) symptome die leider vom ta auf das wetter geschoben wurden und als kreislaufschwäche abgetan wurden.bei der euthanasie stellte der ta die diagnose: kreislaufinsuffizienz laut obduktionsbefund hatte er eine linksherzhypertrophie.

ich war in den monaten vor seinem tod sehr oft bei tierärzten und er wurde auch von verschiedenen ta abgehört aber er dürfte keine herzgeräusche gezeigt haben.

er bekam dann auch noch untertemperatur dazu sodass der ta meinte das wir keine chance mehr haben.

ich möchte keinen schadenersatz ich will nur wissen ob der ta den ernst der lage erkennen hätte müßen oder ob man in diesem stadium noch nichts hört (4 tage vor seinem tod und flüssigkeit im bauch das der ta auch nicht bemerkte)?
da ich mir einen sachverständiger um rund EUR 1500 nicht leisten kann.
würde mich als tierbesitzer interessieren an wen man sich wenden kann der sich kostengünstiger die befunde ansieht und einem ehrlich sagt ob hier ein fehler passiert ist oder nicht.

mir wurde bereits durch einen fehler eines ta (hat vergessen einen organwert zu machen und katze erbrach 1 jahr lang) eine katze genommen nun würde ich gerne wissen ob es denn bei der 2. katze auch so ist.........

lg

gesche
14.02.2008, 11:41
Hallo Gutaberaus,
im Rahmen einer Röntgenuntersuchung der Lunge stellte sich heraus, das unser Hund ein vergrößertes Herz hatte. Da er zu dem Zeitpunkt aber noch keine Symtome aufwies gingen wir mit unserem wertvollsten Besitz, unserem Mausebären, regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung. Als sich erstmalig pathologische Herzgeräusche zeigten, begannen wir sofort mit einer entsprechenden Herzmedikation. Über Jahre hinweg lebte er ganz normal damit. Er ist auch nicht aufgrund seiner Herzerkrankung über die Regenbogenbrücke gegangen und wie ich schon erwähnte, 16 1/2 Jahre alt geworden.
Es tut mir leid um Deinen Kater und verstehe Deinen Zorn recht gut. Das macht mir aber auch wieder klar, welch Glück wir mit unserer Tierärztin hatten.
Liebe Grüße
Gesche

asrael38
28.02.2008, 07:54
ich habe nun die stellungnahme des Tierarztes erhalten. der Inhalt war absehbar und der Fall wird von meinem Rechtsanwalt weitergeführt.

Meine Frage dazu ist:

Muss die Tierärztekammer und auch der Amtstierarzt Beschwerden über Tierärzten nachgehen und was sind mögliche Konsequenzen für den Tierarzt?

oder gibt sich die Kammer mit der Stellungnahme des Tierarztes zufrieden und legt den fall dann ad acta?

Viell. können Sie - Hr. RA Kabelka - mir darauf antwort geben?

asrael38
26.08.2008, 19:55
Update:

nachdem sich alles als sehr zäh herausgestellt hat (vorfall war im Jänner 08, letzte stellungnahme des TA noch ausständig), habe ich die hoffnung aufgegeben, diesen TA zu belangen.

Die TÄ-Kammer gibt keinerlei auskunft über die weitere vorgehensweise gegenüber dieses TA, es ist sogar unmöglich, den zuständigen Herren der TÄ-Kammer persönlich ans telefon zu kriegen.

Die Versicherung des TA hat mir nun ein schadensersatzangebot gelegt, dass ich annehmen werde. lt. meinem rechtsanwalt würde ein prozess sich ewig hinziehen und die erfolgschanchen sind unklar. ich soll das schadenersatzangebot als "Schuldeingeständnis" sehen.

Ich persönlich finde es äußerst schlimm, dass TÄ von ihrer kammer in solch einem ausmass "geschützt" werden, dass man als normalsterblicher keine chance hat, einen TA zu belangen. finanziell hat die kammer sicher den längeren atem.

besonders schlimm finde ich, dass nicht mal der amtstierarzt nach meldung dieses Vorfalls mit diesem "tierarzt" kontakt aufgenommen hat!

Es wäre schön, wenn die TÄ-kammer bemüht wäre, solche fälle ernst zu nehmen und solchen vorfällen wirklich auf den grund zu gehen, ohne den schutz des TA in den vordergrund zu stellen. und auch zu informieren, falls es zu konsequenzen für den TA kam.