Dr. Kaun
30.12.2007, 11:38
Meine langjährige Tätigkeit als Gerichtsgutachter hat mich auch immer wieder zu Fällen geführt, in denen man sich frägt, welcher "Teufel" die klagende Partei geritten hat, wegen Lappalien und geringen Geldbeträgen den Gang zum Gericht anzutreten.
Zugegeben: es mag Fälle geben, in denen es die "Ehre" verlangt, ein scheinbares Unrecht im "Namen der Republik" beurteilen zu lassen - doch auch dies ist aus ökonischer Sicht in den wenigsten Fällen sinnvoll.
Eine Entscheidungshilfe für Pferdeleute, Anwälte, Tierärzte und Sachbearbeiter von Versicherungen bietet ein Seminar
am 25.Feber 2008
"Sport-, Lieblings- und Nutztiere im Zivil- und Strafverfahren"
an der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS) in
1010 Wien, Schallautzerstr.2-4.
Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun berichtet über viele Praxisfälle zu folgenden Themen:
Stellung des Tieres im Rechtssystem,Allgemeine und besondere Tiergefahren,Tierhaltung und Halterpflichten,Tierhaltungsverordnung, Tierquälerei,Reit- und Fahrunfall, Touristisches Reiten, Verletzung durch Tiere,Verletzungvon Tieren, Reitlehrer, Erhöhung des Risikos, Verkehrssicherung, Kunstfehler, Kaufuntersuchung, Krankengeschichte,Aufklärungspflicht.
Anmeldung: sj@ars.at
Zugegeben: es mag Fälle geben, in denen es die "Ehre" verlangt, ein scheinbares Unrecht im "Namen der Republik" beurteilen zu lassen - doch auch dies ist aus ökonischer Sicht in den wenigsten Fällen sinnvoll.
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