Mobbel
26.06.2007, 13:38
Hallo an die JuristInnen!
Genügt es, wenn wir unsere Reptilien (Taggeckos, Boa Constrictor, Morelia Spilota) bei der Bezirkshaupmannschaft gemeldet habe, oder müssen die Tiere (vor allem die Schlangen) auch polizeilich oder so gemeldet werden? Ich habe diesen Absatz einer deutschen Homepage entnommen und kann nicht in Erfahrung bringen, ob es so eine Meldepflicht auch in Österreich gibt ?(
Zitat:
Polizeiliches Verwaltungsgesetz (STGB § 367)
In diesem Paragraphen heißt es: „Wer ohne polizeiliche Erlaubnis gefährliche, wilde Tiere hält oder wilde oder bösartige Tiere frei umherlaufen lässt oder in Ansehung ihrer Gefährlichkeit die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung von Beschädigungen unterlässt ...“
Vielen Dank im Voraus!
Raziel
Genügt es, wenn wir unsere Reptilien (Taggeckos, Boa Constrictor, Morelia Spilota) bei der Bezirkshaupmannschaft gemeldet habe, oder müssen die Tiere (vor allem die Schlangen) auch polizeilich oder so gemeldet werden? Ich habe diesen Absatz einer deutschen Homepage entnommen und kann nicht in Erfahrung bringen, ob es so eine Meldepflicht auch in Österreich gibt ?(
Zitat:
Polizeiliches Verwaltungsgesetz (STGB § 367)
In diesem Paragraphen heißt es: „Wer ohne polizeiliche Erlaubnis gefährliche, wilde Tiere hält oder wilde oder bösartige Tiere frei umherlaufen lässt oder in Ansehung ihrer Gefährlichkeit die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung von Beschädigungen unterlässt ...“
Vielen Dank im Voraus!
Raziel