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Bushcamper
11.12.2006, 13:26
Vor dem Kauf von Papageien, Schildkröten und Co Haltungsansprüche und gesetzliche Bestimmungen abklären

Sie wollen Ihren Kindern eine Griechische Landschildkröte kaufen, der Tante einen Graupapagei schenken oder träumen schon lange von einem Meerwasseraquarium? Zu Weihnachten werden diese Wünsche manchmal wahr. Doch vor dem Kauf sollte man sich genau informieren, welche Haltungsansprüche diese Tiere haben und welche gesetzlichen Bestimmungen Sie beachten müssen, so der Appell von Tierschutzexperten. Info-Folder über Reptilien, Amphibien und Papageien sind bei der Naturschutzabteilung des Landes unter der Telefonnummer 0662/8042-5532 (E-Mail: naturschutz@salzburg.gv.at) oder beim WWF unter 01/48817-222 (Internet: http://www.wwf.at/Projekte/artenschutz/project492/index. html) erhältlich. Gemeinsam mit dem Lebensministerium und weiteren wichtigen Partnern hat der WWF eine große Informations-Kampagne gestartet, die über die Gefährdung seltener Arten durch den internationalen Handel und gesetzliche Bestimmungen für diese Arten informieren will.

Bedrohliche Beliebtheit

Immer mehr exotische Tiere leben auch in Österreichs Haushalten. Bunte Papageien, faszinierende Schildkröten oder Schlangen bringen uns die weite Welt ins Wohnzimmer. Mehr als 200.000 lebende geschützte Reptilien oder Papageien und 40.000 Amphibien werden jedes Jahr als Heimtiere in die EU importiert. Einigen Arten wird ihre Beliebtheit bereits zur Gefahr: Neben der Zerstörung ihrer Lebensräume bedroht sie der Fang als Heimtiere zum Teil enorm. Einige Arten sind in freier Wildbahn bereits ausgestorben. Bei Reptilien sind z.B. jene aus Madagaskar, aber auch asiatische Arten besonders durch den Heimtierhandel gefährdet.

Internationaler Schutz

Um gefährdete Arten vor Übernutzung und übermäßigem Handel zu schützen, gibt es das internationale Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Für mehr als 30.000 Tier- und Pflanzenarten ist der Handel international geregelt und bei besonders gefährdeten Arten verboten. Beispielsweise stehen fast alle Papageien und sehr viele Reptilien und Amphibien unter dem Schutz von CITES und den entsprechenden EU-Verordnungen. Je nach Gefährdungsgrad der Art braucht man für den Handel amtliche CITES-Dokumente oder einen Herkunftsnachweis. Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft unter 01-51522-1401 oder bei der Salzburger Naturschutzabteilung unter 0662/8042-5532.

Tierschutzgesetz regelt Haltung

Das österreichische Tierschutzgesetz soll zusätzlich sicherstellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Es legt für alle Arten Mindeststandards für die Haltung fest. Für bestimmte Säugetiere, alle Reptilien, alle Amphibien und bis auf wenige Ausnahmen alle Vögel besteht eine Meldepflicht bei der Bezirkshauptmannschaft (Informationen zur Meldung erteilt der Salzburger Tierschutzombudsmann unter 0662/8042-3461 oder alexander.geyrhofer@salzburg.gv.at) oder der Amtstierarzt in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.

Käufe bei Börsen und im Zoofachhandel

Nicht nur beim Import, auch beim Kauf von exotischen Tieren auf Börsen und im Zoofachhandel innerhalb Österreichs ist Vorsicht geboten. Da viele Tiere und Pflanzen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) unterliegen, sind auch in Österreich CITES-Beschei-nigungen und/oder Herkunftsnachweise notwendig. Letztere garantieren, dass die gekauften Tiere legal in die Europäische Union eingeführt oder dort legal gezüchtet wurden. Wer ein CITES gelistetes Exemplar kauft, aber die legale Einfuhr des Exemplars nicht nachweisen kann, verletzt Artikel 8 des Artenhandelsgesetzes. Der Käufer läuft somit Gefahr für eine Verwaltungsstrafe und die Konfiszierung des erstandenen Tieres.

Problematische Exoten

Ein ganz eigenes "Problem" sind die Rotwangen-Schmuckschildkröten. Diese sind selbst nicht bedroht, können aber andere Arten gefährden. Die hübschen Schildkröten mit dem roten Wangenfleck wurden in riesigen Mengen aus Nordamerika eingeführt. Beim Kauf wenige Zentimeter klein wachsen sie auf bis zu 30 cm Länge heran. Da die Tiere ihren Haltern dann zu groß sind, werden viele in die Natur entlassen, wo sie Krankheiten verbreiten und die seltenen heimischen Sumpfschildkröten oder die heimischen Amphibien verdrängen können. Nach dem bundesweiten Tierschutzgesetz und dem Salzburger Naturschutzgesetz ist das Aussetzen ungeliebter Heimtiere verboten.

Quelle: salzburg.at

Helmut
12.12.2006, 18:00
Interessanter Artikel!