PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aargau schickt aggressive Hunde auf Verhaltens-Parcours



Bushcamper
11.12.2006, 10:49
Schöftland. Aggressive Hunde müssen im Kanton Aargau auf einem speziellen Parcours ihr friedliches Verhalten unter Beweis stellen. Bei allen bisherigen 30 Hundetests verhängte der Kantonale Veterinärdienst spezielle Massnahmen.

Der Parcours umfasse 20 Stationen mit Alltagssituationen, sagte Kantonstierärztin Erika Wunderlin am Mittwoch bei der Präsentation der Prüfungen. Der Verhaltenstest dauere rund eine Stunde. Der Besitzer müsse dafür bis zu 600 Franken bezahlen.

Mit dem Parcours würden die Hunde auf ihre Verlässlichkeit geprüft, sagte Wunderlin. «Es ist eine Momentaufnahme. Wir stellen dem Hundebesitzer keinen Blankoschein aus.» Er werde von seiner Eigenverantwortung nicht entbunden.

Maulkorbpflicht angeordnet

Den Parcours in einer Halle in Schöftland AG müssen Hunde absolvieren, die beim Kanton wegen ihres aggressiven Potenzials gemeldet wurden. Experten filmen den Test und beurteilen, ob der Hund auffällig reagiert und daher zu einem gefährlichen Verhalten neigt.

Bei allen 30 bisher geprüften Hunde verhängte der Kanton einen Zwang zur kurzen Leine sowie eine Maulkorbpflicht. Die Besitzer von zwei Hunden schläferten gemäss Wunderlin ihre Tiere nach der Prüfung freiwillig ein.

Dem Veterinärdienst wurden seit der Meldepflicht des Bundes im Mai 104 Fälle von Hundebissen berichtet. Hunde hatten auch drei Kinder ins Gesicht oder in die Brust gebissen. Insgesamt gingen beim Kanton 178 Meldungen ein.

Kynologen für Verhaltenstest

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) begrüsst den Parcours für aggressive Hunde. Das Verhalten des einzelnen Hundes spiele eine Rolle und nicht seine Rasse, sagte SKG-Sprecherin Verena Ammann auf Anfrage.

Auch ein Test bringe «keine absolute Sicherheit». Die Hunde würden je nach Situation sehr unterschiedlich reagieren. Gemäss Ammann kennen die Kantone Zürich und Basel-Stadt für bestimmte Hunderassen ähnliche Tests.

Der Bund führte die Meldepflicht als Reaktion auf die tödliche Hunde-Attacke auf einen Buben im Dezember 2005 in Oberglatt ZH ein.

Quelle: baz.ch