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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wolf im Wallis geschossen



Dr. Balfanz
22.11.2006, 09:56
"Im Unterwallis haben Wildhüter einen Wolf geschossen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit handelt es sich um jenen Wolf, der im September über 30 Schafe gerissen hat.

Das Tier wurde in der Region von Arcojeux im Bezirk Monthey erlegt, nahe des Ortes, wo es zu Angriffen auf Schafe gekommen war. Ob es sich um jenes Tier handelte, dass Ende September 31 Schafe riss, ist nicht geklärt.
Der erlegte Wolf war ein Männchen, wie die Walliser Staatskanzlei heute mitteilte. Damit sei klar, dass sich in diesem Gebiet mindestens zwei Wölfe aufhielten. Beim letzten Angriff eines Wolfes auf Schafe in der Region Onne war nämlich festgestellt worden, dass eine Wölfin angegriffen hatte. Damit ist nicht geklärt, welches Tier am vergangenen 27. September 31 Schafe auf der Alpe Conche gerissen hat, wie die Staatskanzlei schreibt. Eine Bestimmung des Geschlechts war damals nicht möglich gewesen.

Die Walliser Regierung betonte, dass alle notwendigen Verfahren für den Abschuss des Wolfes respektiert worden seien und im Einklang mit den zuständigen Bundesbehörden gehandelt worden sei. Das Tier habe sich im bewilligten Abschuss-Perimeter aufgehalten.
Der von den Umweltorganisationen WWF und Pro Natura geforderte Aufschub der Abschussbewilligung sei infolge einer Interessenabwägung abgelehnt worden. «Die aufschiebende Wirkung würde das Wolfskonzept wirkungslos machen», heisst es weiter."

Quelle: www.tagesanzeiger.ch

Dr. Balfanz
19.02.2007, 10:40
Der WWF hat vor Gericht in der "Affäre Wolf" im Chablais/CH Recht bekommen. Die im November 2006 eingeleitete Treibjagd auf den Wolf war illegal. Nachdem im Herbst 2006 ein Wolf 30 Schafe getötet hatte, wurde vom Staatsrat die Erlaubnis zum Abschuss des Wolfes erteilt und zur Verhinderung eines Einspruches die Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung entzogen. Der WWF, der die Bestimmungen des "Konzepts Wolf Schweiz" verletzt sah, stellte einen Gegenantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, der aber zurückgewiesen wurde. Darauf legte der WWF einen Einspruch gegen diesen Entscheid ein.
Das Walliser Kantonsgericht hat nun die Berufung anerkannt und den Entscheid des Staatsrats, den Antrag des WWF auf aufschiebende Wirkung zurückzuweisen, für nicht gerechtfertigt erklärt. Der Staatsrat wurde zu einer Zahlung an den WWF verurteilt, die dessen Spesen decken soll.
Der betreffende Wolf selber kann allerdings nicht mehr von diesem Entscheid profitieren. Er wurde bereits im November abgeschossen.
Quelle und Info: Medienmitteilung des WWF Schweiz vom 04.02.2007; http://www.wwf.ch/medien (de/fr/it); wwf.ovs@rhone.ch