Bushcamper
21.08.2006, 13:15
Die Hundehalter im Kanton Zürich sollen gemäss dem Regierungsrat strengere Anforderungen erfüllen. Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung und eine Theorieprüfung nachweisen. Für gefährliche Hunde braucht es eine Bewilligung.
Nach dem Tod eines Knaben in Oberglatt ZH im Dezember 2005 reagierte der Zürcher Regierungsrat mit Sofortmassnahmen, indem er einen Leinen- und Maulkorbzwang für vier Hunderassen verfügte
Der Regierungsrat wollte sich aber nicht auf diese Massnahmen beschränken und erarbeitete eine Totalrevision des Hundegesetzes. Der Entwurf geht jetzt in die Vernehmlassung. Ziel ist der sichere und verantwortungsbewusste Umgang mit Hunden, wie der Zürcher Sicherheitsdirektor Ruedi Jeker vor den Medien sagte.
Gemäss dem neuen Gesetz sind die Anforderungen für das Halten von Hunden in Zukunft strenger. So müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken nachweisen, ebenso eine anerkannte Theorieprüfung. Diese Regelung gilt unabhängig von der Hunderasse.
Für die Haltung von grossen und massigen Hunden (Rassentypenliste I) muss zusätzlich eine anerkannte praktische Hundeerziehung nachgewiesen werden. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Bernhardiner oder Rottweiler, wie die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel an der Medienkonferenz erklärte.
Eine Haltebewilligung braucht es bei potenziell gefährlichen Hunden (Rassetypenliste II). Dabei muss der Halter zum Beispiel nachweisen, dass sein Hund korrekt erzogen worden ist und kein erhöhtes Aggressionspotenzial aufweist, dass das Tier richtig gehalten wird und die Beziehung zwischen Hund und Halter stimmt.
Der Zürcher Regierungsrat verzichtet bewusst auf ein Verbot von so genannten Kampfhunden. Auch bei solchen Tieren liege das Problem in erster Linie beim Halter. Eine kantonale Regelung sei auch nicht zweckmässig. Solche Verbote müssten auf nationaler Ebene ergehen. (sda)
Nach dem Tod eines Knaben in Oberglatt ZH im Dezember 2005 reagierte der Zürcher Regierungsrat mit Sofortmassnahmen, indem er einen Leinen- und Maulkorbzwang für vier Hunderassen verfügte
Der Regierungsrat wollte sich aber nicht auf diese Massnahmen beschränken und erarbeitete eine Totalrevision des Hundegesetzes. Der Entwurf geht jetzt in die Vernehmlassung. Ziel ist der sichere und verantwortungsbewusste Umgang mit Hunden, wie der Zürcher Sicherheitsdirektor Ruedi Jeker vor den Medien sagte.
Gemäss dem neuen Gesetz sind die Anforderungen für das Halten von Hunden in Zukunft strenger. So müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken nachweisen, ebenso eine anerkannte Theorieprüfung. Diese Regelung gilt unabhängig von der Hunderasse.
Für die Haltung von grossen und massigen Hunden (Rassentypenliste I) muss zusätzlich eine anerkannte praktische Hundeerziehung nachgewiesen werden. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Bernhardiner oder Rottweiler, wie die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel an der Medienkonferenz erklärte.
Eine Haltebewilligung braucht es bei potenziell gefährlichen Hunden (Rassetypenliste II). Dabei muss der Halter zum Beispiel nachweisen, dass sein Hund korrekt erzogen worden ist und kein erhöhtes Aggressionspotenzial aufweist, dass das Tier richtig gehalten wird und die Beziehung zwischen Hund und Halter stimmt.
Der Zürcher Regierungsrat verzichtet bewusst auf ein Verbot von so genannten Kampfhunden. Auch bei solchen Tieren liege das Problem in erster Linie beim Halter. Eine kantonale Regelung sei auch nicht zweckmässig. Solche Verbote müssten auf nationaler Ebene ergehen. (sda)